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Umwelt- & Entsorgungs-ANALYTIK IM BEREICH

Analytik für die Abfalluntersuchung

Recycling vor Beseitigung

Als Abfall werden die unterschiedlichsten vom Menschen genutzte Materialen bezeichnet, die keinen Verwendungszweck mehr erfüllen und derer sich ihr Besitzer entledigt. Dabei kann es sich sowohl um häusliche Abfallprodukte wie beispielsweise Rest- oder Biomüll oder Industrieabfälle wie Altholz oder Elektronikschrott handeln.

Letztendlich sollte der Verbraucher aber immer überlegen, ob das Produkt auf die Deponie gehört oder ob es nicht doch noch recycelt werden kann.

Neben den nichtgefährlichen Abfällen, die in die Müllverbrennung oder auf eine Deponie gebracht werden können, gibt es auch gefährliche Abfälle, die gesondert bzw. speziell entsorgt werden müssen.

 

Abfalluntersuchung

Verschiedene Abfallarten

Abfälle finden sich in fast jedem Bereich. Ist ein Reststoff nicht mehr zu verwerten, muss er ersorgt werden. Wie bieten Ihnen die passende Analytik in verschiedenen Bereichen:

  • Deponieabfälle

  • Holzabfälle

  • Schredderabfälle

  • Abfälle für die Müllverbrennung

  • Bohrschlämme

 

Analytik nach Deponieverordnung

Überprüfung der Deponierfähigkeit

Die Deponieverordnung (DepV) schreibt vor, dass Abfälle auf Deponien oder Deponieabschnitten nur abgelagert werden dürfen, wenn sie die  jeweils geltenden Annahmekriterien bereits bei der Anlieferung erfüllen.

In welche Deponieklasse (DK0, DK I, DK II oder DK III) oder in welchem Deponieabschnitt (Rekultivierungsschicht oder geologische Barriere) Ihr Material eingeteilt wird, können wir für Sie nach den geltenden Normen ermitteln.

Sollten Zusatzuntersuchungen wie die Bestimmung des Brennwerts, die Atmungsaktivität von Bakterien nach 4 Tagen (AT4) oder die Säureneutralisationskapazität (SNK) benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Analytik nach Altholzverordnung

Holz ist nicht gleich Holz

Basierend auf den Anforderungskriterien in den Altholzverordnung (AltholzV), wird Altholz, Industrierestholz oder Gebrauchtholz in Altholzkategorien (A I – IV) zur Gewährleistung einer schadlosen stofflichen Verwertung eingeteilt.

Dank unseres breiten Analysenspektrums können wir Ihr Altholz auf alle Kriterien nach den geltenden Normen untersuchen. Basierend auf den Analyseergebnissen beinhaltet unser Service die Einstufung Ihres Altholzes in die entsprechende Kategorie.

Gerne übernehmen wir auch für Sie die Bestimmung des Anteils an Störstoffen und sortieren diese in der Laborprobe aus.

Für Holzhackschnitzel und Holzspäne gelten andere Anforderungskriterien, auch hier helfen wir Ihnen analytisch weiter.

Analytik für die Müllverbrennung

Aus Abfall wird Energie

In Müllverbrennungsanlagen wird der entstandene Abfall energetisch verwertet und bietet somit noch einen Nutzen. Wird der Abfall dazu verwendet Energie zu produzieren, wird es Müllheizkraftwerk (MHKW) genannt. Dabei hat jedes MHKW seine eigenen Anlagen und individuelle Annahmekriterien, welchen Müll sie annehmen dürfen.

Sollten Sie die Annahmekriterien für ein MHKW zur Hand haben, analysieren wir gerne ihren Abfall auf die angegebenen Parameter.

Andernfalls setzen wir uns gerne mit den Betreibern der MHKWs in Kontakt und erfragen die benötigte Liste für Sie.

Analytik von verschiedenen Abfällen

Ganz gleich, ob Sie eine Standard Deponie- oder Altholzdeklaration benötigen oder uns eine Parameterliste einer Müllverbrennungsanlage zur Verfügung stellen, wir untersuchen Ihren Abfall, sodass Sie ihn entsorgen können.

  • Analytik auf Parameter der Deponieverordnung und ggf. Zusatzparameter

  • Analytik von Schlüsselparameter für wiederkehrende Abfälle

  • Analytik auf Parameter der Altholzverordnung

  • Analytik auf vorgegebene Parameter einer Verbrennungsanlage

Ihre Ansprechpartner im Bereich Abfalluntersuchungen

Bei Anfragen zu diesen Analysen wenden Sie sich bitte an unser Labor-Team unter anfrage@industrial-lab.de oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner:

Dr. Mechthild Grebe

Dr. Mechthild Grebe

Laborleitung
 02762 9740 - 16
 E-Mail senden

Dr. Caroline Paprott

Dr. Caroline Paprott

Abteilungsleitung
Organik / REM

 02762 9740 - 28
 E-Mail senden

Dorothea Egbun

Dorothea Egbun

Projektmanagement / Arbeitsplatzmessungen
 02762 9740 - 17
 E-Mail senden

Fragen zum Thema Abfalluntersuchung

Was ist eine Abfall Analyse?

Eine Abfalluntersuchung bzw. Deklarationsanalytik wird benötigt, um einen Abfall z.B. von einem Entsorger auf eine Deponie bringen zu lassen oder auch in einer thermischen Verwertung also eine Müllverbrennungsanalage entsorgen zu lassen. Die Deponien benötigen i.d.R. eine Analytik nach Deponieverordnung (DepV), durch die man eine Einstufung in die Deponieklassen 0 bis 3 erhält und so die richtige Deponie für den entsprechenden Abfall ausgewählt werden kann. Bei der thermischen Verwertung gibt es unterschiedliche Analysenanforderungen der Verbrennungsanalagen, daher sollte man beim Entsorger bzw. der Annahmestelle die notwendigen Analysenparameter erfragen.

Was gehört in Abfall zur Verwertung?

Abfälle sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigen will. Es können sich in Abfällen bei einer so breit gefächerten Definition auch Wertstoffe befinden. Typischerweise sind Abbruchabfälle von Gebäuden wenn Sie ordnungsgemäß zurückgebaut werden und sortenrein separiert werden zu großen Teilen recyclingfähig und werden wieder als Wertstoffe in den Produktkreislauf zurückgeführt. Beton, Ziegel, Keramik und weiter mineralische Materialien werden zu Recyclingschotter aufbereitet, Metalle wir Kupfer aus Stromleitungen oder Eisenlegierungen von Stahlträgern, Armierungen etc. können sortenrein wieder eingeschmolzen werden und auch zu neuen metallischen Produkten werden.

Bodenmaterialien, die nicht schadstoffbelastet sind, werden an andere Stelle für Auffüllungen und Befestigungen genutzt.

Wie alt darf eine Bodenanalyse bei Anlieferung beim Entsorger sein?

Zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Böden und anderen mineralischen Ersatzbaustoffen sollte die Laboranalytik möglichst frisch vor der Entsorgung der Materialien erfolgen.

In der Vergangenheit wurden für die Verwertung von Böden und Bauschutt Analysen nach der LAGA-Richtlinie durchgeführt, seit dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) bundeseinheitlich verbindlich gültig und hat damit die LAGA-Richtlinie abgelöst. Abfälle zur Entsorgung auf einer Deponie werden nach Deponieverordnung (DepV) analysiert, in der DepV ist keine Vorgabe zum Alter des Analysenberichts festgesetzt.

Es wird lediglich darauf verwiesen, dass sich bei Anlieferung des Abfalls die Zusammensetzung und das Auslaugverhalten des Abfalls nicht gegenüber der grundlegenden Charakterisierung geändert haben darf. Also wird das akzeptierte Alter einer Analyse je nach Lagerungsart und Art des Abfalls beeinflusst.

Schlussendlich hat damit der Deponiebetreiber beim Zweifel an der Veränderlichkeit des Abfalls die Möglichkeit einen aktuelleren Prüfbericht eines akkreditierten Labors anzufordern oder selbst eine Analytik durchführen zulassen.