Umwelt- & Entsorgungs-ANALYTIK IM BEREICH
Kühlwasser (42. BImSchV) und Nassabscheider
Seit der im Jahr 2013 aufgetretenen Legionellenepidemie in Warstein, die neben vielen Erkrankungen auch einen Todesfall zur Folge hatte, ist allgemein bekannt, dass mikrobiologisch belastete Aerosole aus Kühltürmen, Kühlanlagen und Nassabscheidern ein Gesundheitsrisiko darstellen können.
Um den hygienegerechten Betrieb zu gewährleisten, müssen Anlagenbetreiber unter anderem regelmäßig mikrobiologische Untersuchungen von einem akkreditierten Labor durchführen lassen.
Kennen Sie Ihre Verpflichtungen nach 42. BImSchV? Sind Ihnen die Einzelheiten geläufig? Wir unterstützen Sie in allen Belangen!
Planung der erforderlichen Probenahmen: Wir berücksichtigen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle und halten Ihre wiederkehrenden Termine im Blick
Beratung zu den Unternehmerpflichten gemäß 42. BImSchV, Stichwort Betriebstagebuch
Grundlagenschulungen für Ihre Mitarbeiter
Probenahme durch qualifizierte, erfahrene Probenehmer unseres akkreditieren Labors: Die Probenahmen erfolgen nach den Vorschriften der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) auf der Basis der DIN EN ISO 19458.
Analysen:
Mikrobiologische Untersuchung des Kreislauf- und Zusatzwassers nach den Vorgaben der 42. BImSchV in Anlehnung an die DIN EN ISO 11731
Chemische und physikalische Zusatz-untersuchungen nach VDI 2047 (Rückkühlanlagen und Kühltürme) bzw. VDI 3679 (Nassabscheider)
Vorabberichte bei voraussichtlichen Überschreitungen des Maßnahmen-wertes ca. 6-7 Tagen nach Probenahme und Übermittlung der Prüfergebnisse innerhalb von 12 Werktagen
Unsere geschulten und kompetenten Labormitarbeiter unterstützen sie sowohl bei der Probenahme als auch bei der Analytik. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.
Probenahme nach Empfehlung des UBA
Schneller und direkter Transport der Proben ins Labor
Mikrobiologische und chemische Analyse im akkreditierten Labor
Vorabberichte bei voraussichtlichen Überschreitungen des Maßnahmen-wertes
Bei Anfragen zu diesen Analysen wenden Sie sich bitte an unser Labor-Team unter anfrage@industrial-lab.de oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner:
Abteilungsleitung
Mikrobiologie
02762 9740 - 83
E-Mail senden
Mikrobiologie
02762 9740 - 31
E-Mail senden
Der 42. BImSchV unterliegen alle Anlagen, die Wasser versprühen, verrieseln oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre bringen. Dazu gehören zum Beispiel Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider oder Anlagen zur adiabatischen Vorkühlung. Von dieser generellen Regelung gibt es aber Ausnahmen: Sie hängen zum Beispiel vom pH-Wert des Wassers, seiner Temperatur oder seinem Salzgehalt ab. Auch Nassabscheider, die nur mit Frischwasser im Durchlaufbetrieb genutzt werden, sind von der Verordnung ausgenommen. Wenn Ihre Anlage ausschließlich in eine Halle emittiert, fällt sie übrigens ebenfalls nicht unter die 42. BImSchV
Die 42. Bunden-Immissionsschutz-Verordnung ist eine Verordnung und muss somit eingehalten werden. Sie ist dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz angeschlossen und gibt vor, wie seine allgemeinen Anforderungen auf Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und ähnliche Anlagen anzuwenden sind. In weiten Teilen stimmt die 42. BImSchV mit der Richtlinie 2047, Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) überein, welche auch als Grundlage diente. Allerdings geht das 2. Blatt der VDI 2047 über die Anforderungen der BImSchV hinaus, ist aber nicht bindend.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Anlässe für eine Messung und damit auch der Untersuchungsumfang unterschiedlich sein können. Eine sogenannte „Zusätzliche Laboruntersuchung“ muss beispielsweise nur auf Legionellen analysiert werden, während bei einer „Regelmäßigen Laboruntersuchung“ auch die Gesamtkoloniezahlen bei 22 °C und 36 °C bestimmt werden müssen. Zusätzlich können weitere Parameter, wie etwa Pseudomonaden sinnvoll sein. Aus diesem Grund fragen Sie den konkreten Preis für Ihren Fall am besten direkt bei uns an.