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Neue Gefahrstoffverordnung

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Neue Gefahrstoffverordnung

Allgemeines – 03.03.2025

Der Umgang mit Gefahrstoffen stellt seit Jahrzehnten eine große Herausforderung für die Industrie und das Bauwesen dar. Besonders Asbest, das in vielen älteren Gebäuden verbaut wurde, birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Die neue Verordnung setzt auf strengere Regelungen, um die Sicherheit bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen zu erhöhen.

Ziel der Überarbeitung ist es, bestehende Schutzmaßnahmen zu verbessern, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und Gefährdungen für Beschäftigte und Anwohner zu minimieren.

 

Mehr Sicherheit durch das Ampel-Modell

Eine der zentralen Neuerungen ist das Ampel-Modell für Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen werden anhand eines Risikolevels eingestuft:

  • Grün: Geringes Risiko – Arbeiten können mit minimalen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
     
  • Gelb: Mittleres Risiko – Hier sind erweiterte Schutzmaßnahmen erforderlich.
     
  • Rot: Hohes Risiko – Arbeiten dürfen nur von speziell zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

Dieses Modell bietet eine klare Orientierung für Unternehmen und erleichtert die Einhaltung der Vorschriften.

 

Asbest: Klare Vorgaben für sichere Arbeiten

Asbest ist nach wie vor eine der größten Gefahrenquellen im Bauwesen. Die neue Verordnung legt fest, dass:

  • Arbeiten mit hohem Risiko ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.
     
  • Tätigkeiten zur funktionalen Instandhaltung unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, sofern die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
     
  • Unternehmen und Hauseigentümer detaillierte Informationen über die Baugeschichte eines Gebäudes bereitstellen müssen, bevor Sanierungsarbeiten beginnen.

 

Dokumentationspflicht für Gebäudeeigentümer

Wer ein Gebäude besitzt oder eine Baustelle betreibt, muss künftig detaillierte Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte bereitstellen. Diese Regelung betrifft vor allem Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, da diese besonders häufig asbesthaltige Materialien enthalten.

Die Dokumentationspflicht erhöht die Planungssicherheit und hilft Unternehmen, Risiken frühzeitig zu identifizieren.

 

Erlaubte Tätigkeiten zur funktionalen Instandhaltung

  • Eine wichtige Erleichterung betrifft bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen, die nun unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise:
     
  • Das Fräsen eines Schlitzes in asbesthaltigem Putz
     
  • Kleinere Reparaturen, die kein hohes Freisetzungsrisiko für Asbestfasern bergen
     
  • Diese Änderungen ermöglichen eine effizientere Instandhaltung älterer Gebäude, ohne die Gesundheit von Arbeitern und Anwohnern zu gefährden.

 

Strengere Verbote für bestimmte Arbeiten

Trotz der neuen Regelungen bleiben einige Tätigkeiten streng verboten, um eine unkontrollierte Freisetzung von Asbest zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:

  • Feste Überdeckungen, Überbauungen oder Aufständerungen auf Asbestzementdächern – Dies betrifft beispielsweise die Installation von Photovoltaikanlagen.
     
  • Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern sowie Außenwandverkleidungen aus Asbestzement.
     
  • Neu hinzugekommen ist das Überdeckungsverbot für Asbestzement-Wand- und Deckenverkleidungen sowie asbesthaltige Bodenbeläge.

 

Diese Verbote sind entscheidend, um langfristige Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

 

Fazit: Mehr Sicherheit, klare Regeln und neue Pflichten

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen, Hauseigentümer und Sanierungsbetriebe mit sich. Während einige Erleichterungen für bestimmte Instandhaltungsarbeiten geschaffen wurden, gelten für Tätigkeiten mit hohem Risiko nun noch strengere Vorschriften.

Wer in Zukunft Arbeiten mit Gefahrstoffen durchführt, sollte sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls zertifizierte Fachfirmen beauftragen.

 

Sie haben Fragen zur neuen Gefahrstoffverordnung oder benötigen Unterstützung bei der Analyse von asbesthaltigen Materialien?

  • Unser Experte Jan-Martin Balzer steht Ihnen für alle vertrieblichen Fragen gerne zur Verfügung.
  • Dr. Caroline Paprott berät Sie gerne zu Probenahme und Analytik von asbesthaltigen Baustoffen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite:

Kontaktmöglichkeiten: Hier klicken

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