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Allgemeines – 03.03.2025
Der Umgang mit Gefahrstoffen stellt seit Jahrzehnten eine große Herausforderung für die Industrie und das Bauwesen dar. Besonders Asbest, das in vielen älteren Gebäuden verbaut wurde, birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Die neue Verordnung setzt auf strengere Regelungen, um die Sicherheit bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen zu erhöhen.
Ziel der Überarbeitung ist es, bestehende Schutzmaßnahmen zu verbessern, Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und Gefährdungen für Beschäftigte und Anwohner zu minimieren.
Mehr Sicherheit durch das Ampel-Modell
Eine der zentralen Neuerungen ist das Ampel-Modell für Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen werden anhand eines Risikolevels eingestuft:
Dieses Modell bietet eine klare Orientierung für Unternehmen und erleichtert die Einhaltung der Vorschriften.
Asbest: Klare Vorgaben für sichere Arbeiten
Asbest ist nach wie vor eine der größten Gefahrenquellen im Bauwesen. Die neue Verordnung legt fest, dass:
Dokumentationspflicht für Gebäudeeigentümer
Wer ein Gebäude besitzt oder eine Baustelle betreibt, muss künftig detaillierte Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte bereitstellen. Diese Regelung betrifft vor allem Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, da diese besonders häufig asbesthaltige Materialien enthalten.
Die Dokumentationspflicht erhöht die Planungssicherheit und hilft Unternehmen, Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Erlaubte Tätigkeiten zur funktionalen Instandhaltung
Strengere Verbote für bestimmte Arbeiten
Trotz der neuen Regelungen bleiben einige Tätigkeiten streng verboten, um eine unkontrollierte Freisetzung von Asbest zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:
Diese Verbote sind entscheidend, um langfristige Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Fazit: Mehr Sicherheit, klare Regeln und neue Pflichten
Die neue Gefahrstoffverordnung bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen, Hauseigentümer und Sanierungsbetriebe mit sich. Während einige Erleichterungen für bestimmte Instandhaltungsarbeiten geschaffen wurden, gelten für Tätigkeiten mit hohem Risiko nun noch strengere Vorschriften.
Wer in Zukunft Arbeiten mit Gefahrstoffen durchführt, sollte sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls zertifizierte Fachfirmen beauftragen.
Sie haben Fragen zur neuen Gefahrstoffverordnung oder benötigen Unterstützung bei der Analyse von asbesthaltigen Materialien?
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