Umwelt- & Entsorgungs-ANALYTIK IM BEREICH
Abwasser (auch Löschwasser)
Unter dem Begriff Abwasser versteht man verschiedene Wässer, die über bauliche Anlage abgeleitet wird. Dabei wird nach Regen- Schmutz- und Fremdwasser unterschieden. Nach dem Sammeln in der Kanalisation wird das Abwasser in Kläranalagen gereinigt und anschließend dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt.
In der Industrie und Gewerbe haben Unternehmen teilweise Ihre eigenen Kläranalagen und leiten das behandelte Abwasser direkt in ein Gewässer ein (Direkteinleiter) oder leiten ihr Abwasser in den Kanal ein (Indirekteinleiter). Als Direkteinleiter benötigen Unternehmen eine Genehmigung der Behörde und das Abwasser muss chemische und biologische Vorgaben basierend auf der Abwasserverordnung (AbwV) erfüllen .
Wenn es um die Einleitgenehmigung von Abwasser als Direkt- oder Indirekteinleiter geht, werden „Abwasserproduzenten“ von den Behörden oft alleine gelassen.
Daher sollten Sie sich im Vorfeld bei der entsprechenden Behörde informieren, welche Anforderungen Ihr Abwasser erfüllen muss, damit Sie es einleiten können. Gerne unterstützen wir Sie hier beim Kontakt mit den Behörden.
Stellen Sie uns gerne die Parameter- und Grenzwertliste Ihrer Wasserbehörde zur Verfügung uns wir kümmern und um die Probenahme, die Analytik und die Kontrolle, ob Ihr Abwasser den behördlichen Vorgaben entspricht.
(Groß-)Brände werden oft mit Wasser gelöscht. Dieses kann an der Einsatzstelle entweder mit Löschschaum versetzt oder mit den gelöschten Materialien selbst kontaminiert werden und muss daher an der Einsatzstelle zurückgehalten werden.
Aufgrund von potentiell umwelt- bzw. wassergefährdenden Stoffen muss das Löschwasser vor der Einleitung in Gewässer analysiert werden.
Bei Anfragen zu diesen Analysen wenden Sie sich bitte an unser Labor-Team unter anfrage@industrial-lab.de oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner:
Projektmanagement / Arbeitsplatzmessungen
02762 9740 - 17
E-Mail senden
Laborleitung
02762 9740 - 16
E-Mail senden
Bei der Analytik von Abwasser geht es i.d.R. darum, ob das Wasser direkt in ein Gewässer eingeleitet werden darf, über eine Kläranlage aufgereinigt werden kann oder von einem Entsorgungsunternehmen abgepumpt werden muss. Also um die Fracht an organischen und anorganischen Schadstoffen, die die Lebewesen in einem Gewässer oder die Mikroorganismen in einer Kläranalage schädigen könnten, ebenso aber um Feststoffanteile die ggf. in dem Kanalisationsnetz sedimentieren würden und so zu Verstopfungen der Abwasserrohre führen könnte. Der notwendige Parameterumfang wird in der AbwV festgelegt. Dort gibt es für die verschiedensten Industriezweige Anforderungen an das Abwasser, mit den wahrscheinlichsten Schadstoffen, die bei der Produktion anfallen könnten. Häufig handelt es sich um die organische Fracht, ermittelt über den organischen Kohlenstoff (TOC - total organic carbon) oder über den veraltet Parameter CSB (chemischer Sauerstoffbedarf).
Des Weiteren wird über den Summenparameter AOX (adsorbierbare organische Halogene) festgestellt, ob halogenartige Stoffe aus Reinigungsmittel oder Bioziden in dem Abwasser enthalten sein können. Schwermetalle wie z.B. Blei, Kupfer, Nickel und Zink aus metallverarbeitenden Betrieben werden analysiert, ebenso wie die Salzfracht über die elektrische Leitfähigkeit und der Säuregehalt über den pH-Wert. Es sind einige weiter Analysenparameter in der AbwV vorgegeben und können bei unterschiedlichen Anforderungen analysiert werden.
Die Grenzwerte für Abwasser zur Einleitung legt die Abwasserverordnung (AbwV) fest. Der Grenzwert für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) variiert je nach Abwasserart und Menge des eingeleiteten Abwassers, die Grenzwerte liegen zwischen 75 mg/L bis hin zu 600mg/L.
Der Untersuchungsumfang einer Abwasserprobe wird in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt.
Es gibt verschiedene Methoden der Probenahme:
Aus stehenden Wasser ohne Zufluss wird eine Stichprobe entnommen, das bedeutet, ein Schöpfbecher wird unterhalb der Wasseroberfläche ohne Berührung des Grundes gefüllt und die Probe in ein Gefäß verbracht.
Bei fließendem Wasser bzw. Wasser mit Zufluss wird in der Regel eine qualifizierte Stichprobe entnommen. Hier wird fünfmal im Abstand von 2 min eine Einzelprobe entnommen (mit der Strömung) und so eine Mischprobe erstellt. Flüchtige Parameter können jedoch nicht sinnvoll als qualifizierte Stichprobe beprobt werden.
Für eine chemische Laboranalyse ist ein Volumen von 2 L in der Regel ausreichend.